Kosten
Klinisch-psychologische Diagnostik
Die Kosten für Diagnostik betragen 170€ pro Einheit (= 60 Minuten).
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Da wir Wahlpsychologinnen sind, können Sie einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet bekommen, sofern es sich um eine krankheitswertige Fragestellung (Verdachtsdiagnose nach ICD-10) handelt.
Die Voraussetzung für den Kostenzuschuss ist eine Überweisung von Hausarzt/Hausärztin, Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin, Facharzt/Fachärztin für Neurologie oder Psychiatrie.
Unabhängig davon übernehmen private Versicherungen oft einen Teil der Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik.
Klinisch-psychologische Therapie & Beratung
Klinisch-psychologische Therapie oder Beratungseinheiten werden mit 120€ pro Einheit (= 50 Minuten) verrechnet.
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Seit 01.01.2024 besteht die Möglichkeit einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Therapie, im Fall einer entsprechenden Indikation (Diagnose einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10), bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dazu benötigen Sie eine „Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung“ vor dem 2. Behandlungstermin (ausführliche Informationen erhalten Sie von uns im Erstgespräch).
Folgende Stundensätze werden refundiert (jeweils pro Einheit):
- 33,70€ (ÖGK)
- 45,00€ (SVS)
- 46,60€ (BVAEB)
Sollten mehr als 10 Einheiten erforderlich sein, ist es notwendig einen Antrag für Ihren Versicherungsträger auszufüllen. Dies können wir gern gemeinsam erledigen. Sie können den Antrag anschließend online hochladen oder per E-Mail an Ihren Versicherungsträger schicken.
Supervision
Die Kosten für supervisorische Einheiten betragen 120€ pro Einheit (= 50 Minuten).
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Wir bieten Supervision für Klinische Psycholog:innen in Ausbildung sowie für Fachkolleg:innen oder Kolleg:innen aus anderen Fachbereichen an.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei im Bereich der Neurodiversität, klinisch-psychologischen Diagnostik und emotionalen Schwierigkeiten.
FAQ & Wichtige Informationen
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Eine kostenfreie Absage von Terminen ist bis zu 48 Stunden im Voraus möglich. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, müssen wir 50% der Einheit in Rechnung stellen, da der Termin ausschließlich für Sie reserviert ist.
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Als Klinische Psycholog:innen unterliegen wir gemäß dem Psychologengesetz (§37 Psychologengesetz 2013) einer gesetzlich festgelegten Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
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Der Schutz Ihrer persönlichen Rechte ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Bitte kommen Sie nur in unsere Praxis, wenn Sie sich gesund fühlen, um Ihre Gesundheit und die Gesundheit anderer zu schützen.